Entwicklung ländlicher Raum (ELR), Rexingen ist Modellgemeinde

Der Stadtteil Rexingen ist von der jüdischen Geschichte mit ca. 60 ehemals jüdischen Häusern stark geprägt. Ein überwiegender Teil dieser sehr stattlichen historischen Gebäude ist zwischenzeitlich von Bürgern mit Migrationshintergrund bewohnt. Die übrigen Gebäude stehen teilweise auch leer. Insgesamt bedürfen diese früheren jüdischen Gebäude dringend einer dorfbildgerechten Sanierung. Mit starker Beteiligung der Bürger, insbesondere denen mit Migrationshintergrund, sollen Entwicklungs- und Modernisierungspotentiale erarbeitet und umgesetzt werden.

Vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wurde am 11. Februar 2014 bestätigt, dass der Stadtteil Horb a.N.-Rexingen aufgrund der historischen Bausubstanz und der Dorfstruktur eine besondere Herausforderung darstellt und die Projektidee in einer Projektkonzeption darzustellen ist. Am 12. August 2014 hat dann das Regierungspräsidium Karlsruhe die Konzeptkosten für ein „Integratives Modell zur Innenentwicklung des Stadtteils Rexingen unter Berücksichtigung der historischen Gebäudesubstanz und der Bevölkerungsstruktur“ mit einem Zuschuss in Höhe von 29.760 Euro gefördert.

Auf der Grundlage einer Konzeptvorlage fand eine erste Bürgerinformation am 26. Oktober 2014 in Horb-Rexingen statt. Anschließend wurde eine örtliche Projektgruppe aus engagierten Bürgern gegründet. Danach erfolgte eine gezielte Ansprache und Motivation von Gebäudeeigentümern.

Die am 01. Januar 2015  in Kraft getretene neue Verwaltungsvorschrift zum ELR ermöglicht die Aufnahme als Schwerpunktgemeinde im ELR. Voraussetzung für die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist die Erarbeitung einer Entwicklungskonzeption mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zur Bewältigung der zukünftigen kommunalen Herausforderungen.

Wie sich aus dem Aufnahmeantrag vom Juli 2015 ergibt, fand bereits eine umfassende Beteiligung der Bürger und Grundstückseigentümer statt. So wurde am 26.10.2014 eine Auftaktveranstaltung durchgeführt, in der u.a. die Meinung der Bürger und Grundstückseigentümer erfragt worden ist. Des Weiteren wurde eine Projektgruppe gebildet, die sich mit den einzelnen Themen und Problempunkten beschäftigt.

Nach dem bisherigen Beratungsergebnis der insgesamt ca. 40 Grundstücks- und Gebäudeeigentümer kann davon ausgegangen werden, dass im Rahmen der Innenentwicklung durch Umnutzungsvorhaben ca. 10 Wohnungen geschaffen werden können. Durch die Bebauung von bisher unbebauten Grundstücken bzw. durch Abbruch können weitere 10 Wohnungen geschaffen werden. Darüber hinaus  ist es dringend notwendig, vorhandene Gebäude zu modernisieren. Dabei können nachhaltig für ca. 30 Wohnungen Modernisierungsmaßnahmen gesichert werden.

Durch Wohnangebote für junge Familien sowie der Schaffung von barrierefreien Wohnraum, von Pflege- und Betreuungsangebote für Ältere soll dieser demografischen Entwicklung Rechnung getragen werden.

Aus den vorstehend genannten Gründen liegen nach Auffassung der Stadt Horb a.N. die Aufnahmevoraussetzungen des Stadtteils Horb a.N.-Rexingen als Schwerpunktgemeinde vor und werden die Auswahlkriterien eingehalten. Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat der Stadt Horb a.N. am 19. Mai 2015 beschlossen, für den Stadtteil Horb a.N. - Rexingen einen Antrag auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde zu stellen.

Weitere Informationen finden Sie unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen//land/elr/Seiten/default.aspx